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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Patagonia Europe Coöperatief U.A. Allgemeine Verkaufsbedingungen für Händler in Deutschland

DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR DEN VERKAUF VON PATAGONIA EUROPE COÖPERATIEF U.A. („PATAGONIA“) PRODUKTEN (WIE UNTEN DEFINIERT) AN DEN HÄNDLER („HÄNDLER“), DEM SIE ANGEFÜGT AN EINE BESTELLUNG, RECHNUNG ODER EIN ANDERES ÄHNLICHES DOKUMENT („BESTELLUNG“) IN SEINEM NAMEN ODER AUF ANDERE WEISE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDEN. DER HÄNDLER IST IN DEN FOLGENDEN FÄLLEN AN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEBUNDEN: (I) BESTÄTIGUNG DES ERHALTS DIESER BEDINGUNGEN ÜBER DAS HÄNDLERPORTAL VON PATAGONIA (II) EINREICHUNG ODER AUSFÜHRUNG EINER BESTELLUNG DURCH DEN HÄNDLER UND/ODER EINE ANDERWEITIG GESCHLOSSENE VEREINBARUNG (III) ZAHLUNG EINES TEILS DES RECHNUNGSBETRAGS AN PATAGONIA ODER (IV) ANNAHME VON PRODUKTEN VON PATAGONIA DURCH DEN HÄNDLER. PATAGONIA IST DURCH DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NUR BEI ANNAHME EINER BESTELLUNG DURCH PATAGONIA GEBUNDEN. PATAGONIA LEHNT HIERMIT JEGLICHE VOM HÄNDLER VORGESCHLAGENEN BEDINGUNGEN AB, DIE VON DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ABWEICHEN ODER SIE ERGÄNZEN. SOLCHE ZUSÄTZLICHEN BEDINGUNGEN SIND UNGÜLTIG UND HABEN KEINERLEI WIRKUNG, ES SEI DENN, PATAGONIA HAT DIESEN AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH ZUGESTIMMT. IM FALLE EINES WIDERSPRUCHS ZWISCHEN DER BESTELLUNG UND DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, SIND LETZTERE MASSGEBEND. DIE BESTELLUNG UND DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WERDEN HIERMIT ZUSAMMENFASSEND ALS „VEREINBARUNG“ BEZEICHNET.
  • Genehmigung zum Verkauf und zum Bewerben von Produkten
    1. Patagonia räumt dem Händler das nicht ausschließliche Recht ein, Patagonia-Produkte („Produkte“) zu verkaufen, unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die Produkte in Übereinstimmung mit allen Anforderungen dieser Vereinbarung und den zugehörigen Verkaufsrichtlinien veräußert werden, die von Patagonia von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können.
    2. Der Händler darf Produkte von physischen Handelsflächen („Händler Verkaufsflächen“) verkaufen und bewerben, die von Patagonia vorab schriftlich genehmigt wurden. Der Händler darf Produkte auch online über die spezifische Website/Storefront, die von Patagonia vorab schriftlich genehmigt wurde („Händler-Website“), verkaufen und bewerben. Dem Händler ist es untersagt, Produkte ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Patagonia auf nicht autorisierten Plattformen von Drittanbietern (wie amazon.com, eBay oder ähnlichen Marktplätzen) oder auf sozialen Medienplattformen zu verkaufen und zu bewerben.
    3. Händlern ist es untersagt: (i) Produkte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs (UK) und der Schweiz (CH), zu exportieren, zu verkaufen oder zu versenden; (ii) Produkte an Spediteure, Großhändler oder Drittanbieter zu verkaufen, bei denen vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie solche Produkte außerhalb des EWR, UK, und CH weiterverkaufen. Der Händler muss alle Anstrengungen unternehmen, um die in diesem Abschnitt genannten Verkäufe zu erkennen und zu verhindern, und wird Patagonia jede derartige Transaktion oder geplante Transaktion zusammen mit dem Namen und den rechtmäßig erfassten Kontaktdaten des Kunden (falls bekannt) melden.
    4. Der Händler darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Patagonia keine Produkte an Teams, Unternehmen oder andere Organisationen zum Gebrauch als Uniformen, Werbegeschenke für Mitarbeiter oder andere ähnliche Zwecke verkaufen.
    5. Bietet der Händler die Reparatur oder den Wiederverkauf von gebrauchten und/oder zuvor getragenen Produkten an, so muss er diese Dienstleistungen oder Verkäufe in Übereinstimmung mit den Richtlinien durchführen, die Patagonia von Zeit zu Zeit in Verbindung mit der Reparatur, dem Wiederverkauf oder dem Recycling von Produkten vorgibt, und er muss sich an alle zusätzlichen Bedingungen halten, die Patagonia in Verbindung mit solchen Dienstleistungen für die Produkte festlegt (z. B., aber nicht ausschließlich, Prüf- und Qualitätsstandards, Zugang zu Materialien und Berichterstattung). Bietet der Händler solche Dienstleistungen nicht an, muss er sich nach besten Kräften bemühen, die Endverbraucher auf den Reparaturservice von Patagonia hinzuweisen.
    6. Der Händler erkennt an und stimmt zu, dass Patagonia erhebliche Ressourcen in seine Verkaufs- und Merchandising-Programme investiert, einschließlich der sorgfältigen Auswahl von Händlern als autorisierte Verkäufer der Produkte, um das Image von Patagonia und der Produkte zu fördern, zu erhalten und zu verbessern. Als Lizenznehmer des wertvollen geistigen Eigentums von Patagonia (vorbehaltlich der in Abschnitt VI aufgeführten Beschränkungen), das zur Identifizierung, Markenbildung und Vermarktung dieser Produkte verwendet wird, erwartet Patagonia von seinen Händlern, dass sie gemeinsam mit Patagonia gegen nicht-autorisierte oder anderweitig außerhalb des Vertriebskanals stattfindende Verkäufe vorgehen, die Patagonia, Patagonias Marke und/oder Patagonias geistiges Eigentum schädigen oder zu schädigen drohen. Patagonia behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen für Produkte, die dem Händler noch nicht geliefert wurden, sofort zu beenden und/oder zu stornieren, falls der Händler gegen diese Vereinbarung verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt I. Diese Vereinbarung schränkt in keiner Weise das Recht des Händlers ein, seine eigenen Wiederverkaufspreise für die Produkte zu bestimmen.
  • Verpflichtungen des Händlers
    1. Der Händler muss in Übereinstimmung mit allen Richtlinien:
      • Produkte ausstellen, fördern, bewerben und verkaufen;
      • für (i) ein angemessenes Angebot an Produkten, das die Nachfrage seiner Kunden befriedigt, und (ii) eine repräsentative Auswahl von Produkten sorgen;
      • Fachkräfte mit Kenntnissen über die Spezifikationen, Features und die Verwendung der Produkte einstellen;
      • einen Geschäftssitz unterhalten, den Patagonia zu jeder Zeit als zufriedenstellend befindet, und Patagonia das Recht einräumen, den Geschäftssitz und/oder Ausstellungsraum zu angemessenen Zeiten während der normalen Geschäftszeiten zu überprüfen;
      • allen Kunden, die Produkte kaufen, eine hochwertige Nachverkaufsbetreuung bieten;
      • den Ruf und das Ansehen von Patagonia und der Produkte wahren und steigern und jegliche illegalen oder unethischen Handlungen unterlassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Lockangebote“;
      • seinen Betrieb in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Regelungen führen und aufrechterhalten;
      • Produkte nur direkt von Patagonia kaufen; und
      • in seiner eigenen Werbung keine Aussagen hinsichtlich der Features oder Vorteile der Produkte treffen, die nicht durch Patagonia vorab genehmigt und direkt an den Händler weitergegeben wurden.
    2. Der Händler verpflichtet sich, keine unlauteren oder betrügerischen Geschäftspraktiken anzuwenden. Der Händler verpflichtet sich, Patagonia, die mit Patagonia verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Aktionäre, Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragten von allen Kosten, Verlusten, Schäden, Ansprüchen oder Verbindlichkeiten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Prozesskosten und Anwaltsgebühren, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) einem Verstoß des Händlers gegen die hierin enthaltenen Zusicherungen, Garantien, Vereinbarungen oder Verträge, oder (ii) Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Händlers, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten ergeben.
  • Bestellungen
    1. Der Händler reicht Bestellungen gemäß den Vorgaben von Patagonia ein.
    2. Eine Lieferung von Patagonia-Produkten an den Händler, ob in voller oder teilweiser Erfüllung einer vom Händler eingereichten Bestellung, gilt nicht als Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers für diese Bestellung durch Patagonia. Ausgenommen hiervon ist die Angabe der bestellten Patagonia-Produkte und der betreffenden Produktmengen.
    3. Jede Lieferung von Patagonia an den Händler, ob in voller oder teilweiser Erfüllung einer vom Händler eingereichten Bestellung oder dazugehörigen Bestellbestätigung, stellt einen separaten Verkauf dar. Der Händler ist somit verpflichtet, Patagonia für den Inhalt dieser Sendung zu bezahlen.
    4. Bei Abweichungen zwischen dem in einer vom Händler eingereichten Bestellung angegebenen Preis und dem von Patagonia genehmigten Nettolistenpreis, ist der letztere maßgebend.
    5. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich nur um Schätzungen, und die Zeit ist nicht von entscheidender Bedeutung. Der einzige Rechtsbehelf des Händlers für den Fall, dass Patagonia nicht in der Lage ist, eine angenommene Bestellung (ganz oder teilweise) innerhalb einer angemessenen Frist des voraussichtlichen Liefertermins auszuführen, ist die Stornierung der Bestellung nach schriftlicher Mitteilung an Patagonia. Diese Mitteilung muss vor dem Versand der Produkte bei Patagonia eingehen.
    6. Patagonia ist berechtigt, eine Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren. In diesem Fall wird sich Patagonia in angemessener Weise bemühen, den Händler über die Stornierung zu informieren, haftet aber ansonsten nicht gegenüber dem Händler für die Folgen der Stornierung. Insbesondere kann Patagonia alle oder einen Teil aller nicht innerhalb von 12 Wochen ab dem vereinbarten Lieferdatum gelieferten Bestellungen stornieren.
  • Zahlungsbedingungen: Kredit, Inkasso, Kosten und Garantien
    1. Der Händler verpflichtet sich, Patagonia für alle bestellten Produkte zu bezahlen, es sei denn, Patagonia entscheidet in Übereinstimmung mit dem Kreditsystem von Patagonia und nach eigenem Ermessen, dem Händler einen Kredit auf offene Rechnung mit bestimmten Zahlungsbedingungen zu gewähren.
    2. Der Händler verpflichtet sich, alle in Rechnung gestellten Preise gemäß den in der jeweiligen Rechnung angegebenen Bedingungen zu zahlen, und stimmt zu, dass Patagonia bei nicht rechtzeitiger Zahlung berechtigt ist, eine monatliche Servicegebühr von 1,5% auf verspätet gezahlte oder überfällige Rechnungen zu erheben. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr, die Patagonia für den Zeitaufwand und die Kosten des Inkassos entschädigen soll, dessen tatsächliche Kosten im Voraus äußerst schwierig zu ermitteln sind. Das Aufrechnungsrecht nach deutschem Recht ist auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen beschränkt.
    3. Wenn Patagonia sich entscheidet, dem Händler einen Kredit zu gewähren, verpflichtet sich der Händler, alle Kreditbedingungen von Patagonia dauerhaft einzuhalten. Der Händler erklärt sich außerdem bereit, Patagonia nach Aufforderung aktuelle finanzielle Daten in einer für Patagonia in jeder Hinsicht akzeptablen Form und Detailliertheit zur Verfügung zu stellen.
    4. Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass er alle Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Untersuchungskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die im Rahmen eines Inkassoverfahrens aufgrund eines Zahlungsverzugs des Händlers gegenüber Patagonia anfallen, zu tragen hat.
    5. Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass Patagonia im Falle der Nichteinhaltung von Zahlungsabläufen, sonstigen von Patagonia festgelegten Kredit- oder Finanzanforderungen und/oder einer der in diesem Abschnitt IV oder der betreffenden Rechnung aufgeführten Bedingungen zusätzlich zu allen anderen Patagonia zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln nach eigenem Ermessen Bestellungen stornieren, die Lieferung einzelner oder aller Produkte verzögern, alle auf die Produkte anwendbaren Rabatte widerrufen oder verweigern und/oder jedes Recht des Händlers zur Teilnahme an Werbeaktionen für die Produkte widerrufen oder verweigern kann.
    6. Wenn Patagonia dem Händler einen Kredit gewährt hat, wird der Händler im Falle des Todes eines gegenwärtigen Endorser, Bürgen oder Garanten oder im Falle der Einleitung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens oder einer ähnlichen Transaktion alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Verbindlichkeiten des Händlers begleichen oder den Endorser, Bürgen oder Garanten ersetzen. Dieser neue Endorser, Bürge oder Garant wird nach alleinigem Ermessen von Patagonia festgelegt.
    7. Der Händler ist verpflichtet, Patagonia unverzüglich über sämtliche Ereignisse zu informieren, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft oder die Finanzlage des Händlers haben oder haben könnten, einschließlich eines Wechsels in der Geschäftsführung, eines Verkaufs, einer Vermietung oder eines Wechsels wesentlicher Teile der Vermögenswerte des Händlers, eines Führungs- oder Eigentümerwechsels oder einer Verletzung von Darlehensverpflichtungen oder anderen wesentlichen Verpflichtungen des Händlers gegenüber seinen Kreditgebern. Wenn Patagonia zu irgendeinem Zeitpunkt nach eigenem Ermessen feststellt, dass die finanzielle Lage oder die Kreditwürdigkeit des Händlers unzureichend oder unbefriedigend ist, kann Patagonia zusätzlich zu den anderen Rechten, die Patagonia nach dieser Vereinbarung, nach dem Gesetz oder nach Billigkeit zustehen, ohne Haftung oder Zahlung einer Vertragsstrafe eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
      • die Zahlungsbedingungen für ausstehende und zukünftige Käufe ändern, einschließlich der Verpflichtung des Händlers, per Vorauskasse oder per Nachnahme zu zahlen;
      • vom Händler erhaltene Bestellungen ablehnen;
      • zuvor vom Händler angenommene Bestellungen stornieren;
      • weitere Produktlieferungen an den Händler verzögern;
      • die Auslieferung von im Transport befindlichen Produkten, die sich im Besitz eines gemeinsamen Beförderers oder Verwahrers befinden, zu stoppen und die Rücksendung der Produkte an Patagonia veranlassen;
      • diese Vereinbarung unverzüglich kündigen; oder
      • das Fälligkeitsdatum aller Beträge, die der Händler Patagonia schuldet, vorverlegen, und/oder ihre Rechte gemäß Abschnitt V.7 ausüben.
  • Versandbedingungen, Risiko und Eigentumsansprüche
    1. Alle Sendungen erfolgen DDP (nach Incoterms 2020) an das vom Händler zugelassene Lager, mit Lieferungen in andere europäische Länder, ab Werk von Patagonias Vertriebszentrum NL, sofern nicht anders vereinbart. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen können die Versandkosten von Patagonia dem Händler je nach Fall in Rechnung gestellt werden und können sich von Zeit zu Zeit ändern. Patagonia wird die Versandkosten, die in Rechnung gestellt werden, schriftlich mitteilen.
    2. Das Risiko eines Verlustes, einer Qualitätsverminderung oder einer Beschädigung der Produkte bestimmt sich gemäß den von Patagonia in der Rechnung angegebenen spezifischen Incoterms 2020 (oder deren neuester Fassung).
    3. Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Händler über, wenn Patagonia die vollständige Zahlung für die Produkte, einschließlich fälliger Zinsen, erhalten hat und keine weiteren Beträge vom Händler an Patagonia in Bezug auf andere von Patagonia gelieferte Produkte geschuldet sind. Wenn der Wert dieser Sicherheiten von Patagonia die Forderungen um mehr als 10% übersteigt, verpflichtet sich Patagonia, einen Teil der Sicherheiten auf Verlangen des Händlers freizugeben.
    4. Der Händler darf die Produkte im Rahmen seines normalen Einzelhandelsgeschäfts verkaufen. Jedoch ist der Händler bis zu dem Zeitpunkt an dem alle ausstehenden Beträge an Patagonia gemäß Abschnitt IV.2 bezahlt wurden, nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung von Patagonia Produkte zu verpfänden, zu belasten oder als Sicherheit zu übereignen. Geschieht dies doch, werden alle Patagonia geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar.
    5. Das Besitzrecht des Händlers an den Produkten erlischt sofort, wenn er zwangsweise oder freiwillig in Liquidation geht oder sich mit seinen Gläubigern vergleicht oder ein Administrator, Konkurs- oder Zwangsverwalter über sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens bestellt wird.
    6. Wenn ein Dritter die Produkte beschlagnahmt oder pfändet, muss der Händler Patagonia unverzüglich informieren.
    7. Solange die Produkte nicht vollständig bezahlt sind und der Kaufpreis überfällig ist, gewährt der Händler Patagonia und Patagonias Vertretern und Mitarbeitern das unwiderrufliche Recht, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Produkte gelagert sind oder von denen Patagonia vernünftigerweise annehmen kann, dass sie dort gelagert werden, um sie zu überprüfen oder zurückzunehmen. Alle Transportkosten für eine solche Rücknahme werden vom Händler getragen.
    8. Patagonia haftet nicht für Verzögerungen oder Störungen der Leistung aufgrund von Ursachen außerhalb von Patagonias angemessenen Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Terrorakte, Krieg, Aufstände, zivile Unruhen, Ausschreitungen, Regierungsanordnungen oder Beschränkungen jeglicher Art, Versorgungsausfälle und Naturkatastrophen.
    9. Der Händler darf Produkte nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Patagonia an Patagonia zurücksenden. Im Falle eines fehlerhaften Produkts:
      • Der Händler muss Patagonia innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich über etwaige Ansprüche wegen Nichtkonformität, Diskrepanzen, Patentmängeln oder Schäden informieren. Das Versäumnis des Händlers, Patagonia innerhalb dieses Zeitrahmens über Nichtkonformitäten, Abweichungen, Patentfehler oder Schäden zu informieren, schließt jegliche Rückgabe oder diesbezügliche Ansprüche aus.
      • Patagonia wird alle Qualitätsansprüche, die der Händler gemäß Klausel V.9.a. vorbringt, sorgfältig und in gutem Glauben prüfen, und wenn die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung fehlerhaft sind, kann Patagonia nach eigenem Ermessen entweder das fehlerhafte oder nicht konforme Produkt ersetzen, den Kaufpreis zurückerstatten oder gutschreiben oder den Fehler reparieren
      • Wenn Patagonia die Produkte durch ein mängelfreies Produkt ersetzt oder dem Händler eine Rückerstattung ausstellt, übernimmt Patagonia keine weitere Haftung in Bezug auf einen Mangel des Produkts. Wenn Patagonia ein mangelhaftes Produkt repariert, das trotz dieser Reparatur(en) weiterhin mangelhaft bleibt, verfahren der Händler und Patagonia gemäß V.9.a V.9b, bis die Angelegenheit des Mangels geklärt ist.
      • Für alle Rücksendungen an Patagonia aufgrund von Mängeln oder aus anderen Gründen ist eine Rücksendegenehmigungsnummer erforderlich, die auf Anfrage vom Patagonia-Kundendienst erhältlich ist. Patagonia akzeptiert keine zurückgesandten Produkte ohne Rücksendegenehmigungsnummer und Rücksendegenehmigungsetikett (das „RA-Etikett“). Rücksendungen ohne das RALabel werden abgelehnt.
  • Geistiges Eigentum
    1. Der Händler erkennt an und stimmt zu, dass Patagonia ausschließlicher Eigentümer und/oder lizenzierter Nutzer der verschiedenen Markenzeichen auf den Produkten sowie der Urheberrechte an Bildern und Beschreibungen im Zusammenhang mit den Produkten ist.
    2. Patagonia gewährt dem Händler eine nicht exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche, begrenzte Lizenz zur Nutzung des von Patagonia schriftlich bereitgestellten geistigen Eigentums in der von Patagonia genehmigten Darstellung oder Form (das „lizenzierte geistige Eigentum“) zum ausschließlichen Zweck der Werbung und Förderung des Verkaufs von Produkten an Endverbraucher in den physischen Geschäftsräumen und/oder auf der/den Website(s) des Händlers, wie von Patagonia vorab genehmigt. Der Händler muss die schriftliche Genehmigung von Patagonia einholen, bevor er geistiges Eigentum von Patagonia auf Gegenständen verwendet, die dem Händler nicht von Patagonia zur Verfügung gestellt wurden, und zwar in Bezug auf die Art und Weise, wie das lizenzierte geistige Eigentum präsentiert wird.
    3. Der Händler darf kein geistiges Eigentum von Patagonia (z. B. urheberrechtlich geschützte Produktfotos von Patagonia) im Internet (einschließlich, aber nicht beschränkt auf amazon.com, eBay, Facebook oder andere Online-Marktplätze) oder auf Social-MediaPlattformen verwenden, mit Ausnahme der begrenzten Lizenz zur Verwendung des lizenzierten geistigen Eigentums zum alleinigen Zweck der Werbung und der Förderung des Verkaufs von Produkten an Endverbraucher in den physischen Geschäftsräumen und/oder auf der/den Website(s) des Händlers, wie von Patagonia vorab schriftlich genehmigt.
    4. Der Händler stellt sicher, dass das lizenzierte geistige Eigentum wie folgt verwendet wird: (i) zusammen mit den Bezeichnungen ®, © oder ™ gemäß den Anweisungen von Patagonia (siehe Anhang I); (ii) in keiner Weise modifiziert ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Patagonia; (iii) allein und ohne andere Bezeichnungen, Marken oder Designs, die das geistige Eigentum und andere Rechte von Patagonia beeinträchtigen könnten, und (iv) gemäß den Anweisungen von Patagonia, die sich von Zeit zu Zeit ändern können.
    5. Der Händler hat keinerlei Rechte, Titel oder Anteile am geistigen Eigentum von Patagonia. Jede Nutzung des lizenzierten geistigen Eigentums und des damit verbundenen Goodwill kommt Patagonia zugute. Der Händler wird weder während der Laufzeit dieser Vereinbarung noch danach die Gültigkeit von Patagonias geistigem Eigentum oder Patagonias Titel oder Rechte an diesem geistigen Eigentum anfechten. Der Händler darf geistiges Eigentum von Patagonia in keiner Weise verwenden, die Patagonia oder die Produkte herabsetzt, dieses geistige Eigentum unkenntlich macht, schwächt oder anderweitig beeinträchtigt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung oder den Verkauf von „Nachahmungen“ oder „ähnlichen“ Produkten) oder Patagonia oder die Produkte in einem falschen, wettbewerbsschädigenden oder schlechten Licht darstellt.
    6. Der Händler wird Patagonia unverzüglich über alle Handlungen oder Verhaltensweisen von Personen informieren, die gegen die Rechte an geistigem Eigentum von Patagonia verstoßen könnten. Es liegt im alleinigen Ermessen von Patagonia, ob rechtliche Schritte gegen eine solche Verletzung eingeleitet werden, und jeglicher Schadenersatz oder andere Gelder, die aufgrund einer solchen Verletzung eingezogen werden, sei es durch ein Urteil, einen Vergleich oder anderweitig, gehören ausschließlich Patagonia. Der Händler ist verpflichtet, uneingeschränkt mit Patagonia zu kooperieren, wenn Patagonia im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß rechtliche Schritte einleitet.
    7. Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass er, falls er das geistige Eigentum von Patagonia verwendet und dadurch gegen Abschnitt VII verstößt, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die Patagonia zur Verfügung stehen, unverzüglich (i) alles Werbeoder Verkaufsförderungsmaterial, einschließlich aller Materialien, die das geistige Eigentum von Patagonia enthalten und die dem Händler von Patagonia zur Verfügung gestellt wurden, an Patagonia zurücksendet und (ii) Patagonia alle Kosten erstattet, die Patagonia im Zusammenhang mit der Verletzung des Abschnitts VI entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Untersuchungskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten.
  • Sonstiges
    1. Steuern. Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für alle Verkaufs-, Verbrauchs-, Gebrauchs-, Vermögens- oder sonstigen Steuern, Zölle, Abgaben oder Veranlagungen für den Verkauf eines Produkts verantwortlich ist. Der Händler gewährleistet, sichert zu und verpflichtet sich hiermit, dass er über eine gültige Verkaufslizenz verfügt und diese während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung aufrechterhält.
    2. Produkte (Änderungen, Garantien). Patagonia kann das Design oder die Spezifikationen aller Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung ändern und ist nicht dazu verpflichtet, dieselben oder ähnliche Änderungen an zuvor vom Händler erworbenen oder an ihn gelieferten Produkten vorzunehmen. Darüber hinaus kann Patagonia jedes Produkt jederzeit nach eigenem Ermessen einstellen. Patagonia garantiert, dass es sich bei den Produkten um Waren erster Wahl handelt, es sei denn, es wurde die Lieferung von Waren zweiter Wahl vereinbart.
    3. Garantieausschlussklausel; Haftungsbeschränkungen. Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, erklärt sich der Händler damit einverstanden, dass keine weiteren direkten oder indirekten, ausdrücklichen oder stillschweigenden, bestehen, insbesondere nicht hinsichtlich Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art hinsichtlich der Eignung, Gebrauchs- und Verkaufstauglichkeit, oder des Zustands der Produkte bestehen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von diesem Ausschluss unberührt. Der Händler verzichtet ausdrücklich auf jegliches Recht, Ansprüche gegen Patagonia geltend zu machen, und Patagonia haftet dem Händler gegenüber nicht für Verluste, Schäden oder Ausgaben jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, zufällige, besondere oder beispielhafte Schäden, die direkt oder indirekt durch Produkte oder deren Nutzung oder Versagen verursacht wurden, oder für Geschäftsverluste oder Schäden jeglicher Art, selbst wenn Patagonia von der Wahrscheinlichkeit des Auftretens solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde. Patagonia haftet ausschließlich in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Patagonia auf Personenschäden oder Verstöße gegen wesentliche vertragliche Pflichten beschränkt.
    4. Garantien / Anweisungen. Der Händler verpflichtet sich, seinen Kunden sämtliche von Patagonia angegebenen Produktgarantien, Spezifikationen, Anweisungen und Warnhinweise zur Verfügung zu stellen, einschließlich derer, die mit den Produkten geliefert werden. Der Händler verpflichtet sich, keine anderen Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf Patagonia oder Patagonias Produkte abzugeben, als in diesen Dokumenten angegeben.
    5. Berichterstattung. Patagonia behält sich das Recht vor, vom Händler Berichte über Lagerbestände, Verkäufe und andere relevante Informationen zum Umgang mit den bei Patagonia gekauften Produkten („Abverkaufsdaten“) von Zeit zu Zeit und in angemessener Weise anzufordern. Patagonia verpflichtet sich, die Abverkaufsdaten streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Händlers an Dritte weiterzugeben. Patagonia stellt dem Händler eine Vorlage zur Verfügung, die er verwenden kann, um seine Abverkaufsdaten in einer sachdienlichen Form bereitzustellen. Patagonia verwendet die Abverkaufsdaten ausschließlich für den Zweck legitimer Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf und Vertrieb der Produkte. Patagonia gewährt dem Händler eine Frist von mindestens dreißig (30) Tagen, um dieser Aufforderung nachzukommen.
    6. Benachrichtigung über potenzielle Ansprüche. Der Händler benachrichtigt Patagonia unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, über alle nachteiligen oder unerwarteten Ergebnisse oder Folgen, die sich aus der Verwendung eines Produkts ergeben, sowie über alle tatsächlichen oder potenziellen behördlichen Maßnahmen, die für ein Produkt relevant sind, und alle schweren Verletzungen oder Todesfälle, mit denen ein Produkt in Verbindung gebracht werden könnte.
    7. Aussetzung oder Rückruf des Produkts. Im Falle eines Rückrufs eines Produkts oder einer Anweisung von Patagonia, den Verkauf eines Produkts aus irgendeinem Grund auszusetzen, wird der Händler unverzüglich alle Verkaufsaktivitäten einstellen und bei der Rücknahme des Produkts / der Produkte uneingeschränkt kooperieren. Patagonia stellt klare Anweisungen zum Ablauf der Rücksendung und zum Umgang mit zurückgerufenen Produkten bereit. Der Händler muss den Verbraucher bezüglich eines Rückrufs oder einer Aussetzung unverzüglich informieren und den Prozess der Rücksendung, des Umtauschs oder der Rückerstattung der betroffenen Produkte gemäß den Anweisungen von Patagonia ermöglichen.
    8. Dies ist keine Franchise-Vereinbarung oder Geschäftsgelegenheit. Der Händler und Patagonia sind unabhängige Vertragspartner, und diese Vereinbarung kann in keiner Form als Grundlage für ein Joint Venture, eine Partnerschaft, eine Agenturbeziehung, eine Franchise-Vereinbarung oder eine Geschäftsbesorgung zwischen ihnen angesehen oder ausgelegt werden. Weder der Händler noch Patagonia haben das Recht, die Vollmacht oder Befugnis, im Namen der anderen Vertragspartei zu handeln oder eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung einzugehen. Jede Partei übernimmt die Verantwortung für die Handlungen ihres Personals im Rahmen dieser Vereinbarung und ist allein verantwortlich für dessen Beaufsichtigung, tägliche Leitung und Management, Lohnsätze, Einbehaltung von Einkommenssteuern, Arbeitsunfähigkeitsleistungen und die Art und Weise, in der die Arbeit im Rahmen dieser Vereinbarung ausgeführt wird. Sofern in diesem Dokument nicht anders festgelegt, liegt es im alleinigen Ermessen des Händlers, seine Betriebspraktiken, Buchführungspraktiken, die Art und Höhe der von ihm abgeschlossenen Versicherungen, Personalpraktiken, Werbung und Verkaufsförderung des Händlers, Kunden des Händlers sowie Servicebereiche und -praktiken des Händlers zu bestimmen. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung als Franchise-Verhältnis zwischen den Parteien ausgelegt wird, kann Patagonia den Händlervertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Parteien nicht in gutem Glauben über eine Änderung dieses Vertrages verhandeln können, um die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich in einer für beide Seiten akzeptablen Weise umzusetzen, sodass das angestrebte Vorhaben als Händler und nicht als Franchisenehmer durchgeführt werden kann.
    9. Kündigung. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung aus beliebigem Grund unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen.
      Patagonia kann diese Vereinbarung sofort nach schriftlicher Mitteilung an den Händler im Falle einer wesentlichen Verletzung gegen diese Vereinbarung durch den Händler, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unbefugte Nutzung des geistigen Eigentums von Patagonia, die Nichteinhaltung der Qualitätsstandards von Patagonia oder Aktivitäten, die der Marke oder dem Ruf von Patagonia schaden oder drohen, diese zu schädigen, kündigen.
      Der Händler kann diese Vereinbarung nach schriftlicher Mitteilung an Patagonia mit sofortiger Wirkung kündigen, falls Patagonia gegen diese Vereinbarung verstößt.
      Bei Kündigung dieser Vereinbarung müssen vom Händler die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:
      • Die Nutzung des geistigen Eigentums von Patagonia unverzüglich einstellen
      • Nicht mehr als autorisierter Händler von Patagonia auftreten oder als solcher Werbung für Patagonia-Produkte machen
      • Die Vermarktung, die Werbung, das Verkaufsangebot und/oder den Verkauf von Patagonia-Produkten einstellen
      • Unverzüglich alle vertraulichen Daten und Materialien, die sich auf Patagonia beziehen, an Patagonia zurückgeben
      Der Händler verpflichtet sich, alle ausstehenden Beträge, die Patagonia geschuldet werden, nach der Kündigung unverzüglich zu zahlen.
      Patagonia behält sich das Recht vor, im Falle einer Kündigung sämtliche Bestellungen für noch nicht an den Händler gelieferte Produkte zu stornieren. Der Händler und Patagonia besprechen alle Produkte, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Besitz des Händlers befinden, und Patagonia hat die Möglichkeit, die Produkte nach eigenem Ermessen zurückzukaufen.
      Die Kündigung dieser Vereinbarung berührt nicht die Rechte und Pflichten, die sich aus der Gültigkeit der Vereinbarung vor deren Beendigung ergeben.
    10. Rechtsmittel. Da die Schäden, die mit einer Verletzung dieser Vereinbarung verbunden sind, schwierig oder unmöglich zu ermitteln sind, hat Patagonia das Recht, für einen solchen Verstoß sofortige einstweilige Maßnahmen gegen den Händler zu beantragen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine einstweilige Verfügung oder eine vorläufige und/oder dauerhafte Unterlassungsanordnung), ohne dass der Händler benachrichtigt werden muss, eine Kaution hinterlegt werden muss oder tatsächliche Schäden nachgewiesen werden müssen. Der Händler erkennt an, dass alle von Patagonia beantragten Unterlassungsansprüche dem Ermessen der deutschen Gerichte unterliegen. Dies kann die Einhaltung bestimmter Fristen und das Erfordernis einer Kaution zur Deckung möglicher Schäden umfassen. Das Recht von Patagonia auf Unterlassungsanspruch besteht zusätzlich zu und nicht anstelle des Rechts auf anderen Schadenersatz. Der Händler verzichtet hiermit auf sein Recht auf eine einstweilige Verfügung, dies es ihm erlauben würde, weiterhin Produkte zu vermarkten, zu bewerben, zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen oder das lizenzierte geistige Eigentum von Patagonia zu nutzen, nachdem diese Vereinbarung gekündigt wurde. Ungeachtet anders lautender gesetzlicher Bestimmungen muss der Händler alle gegen Patagonia erhobenen Ansprüche im Rahmen dieser Vereinbarung oder ihrer Beendigung innerhalb von 180 Tagen nach Entstehen des Anspruchs geltend machen oder auf den Anspruch verzichten.
    11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und wird entsprechend ausgelegt. Streitigkeiten unterliegen ausschließlich der Rechtsprechung der Gerichte in München, Deutschland. Der Händler stimmt unwiderruflich der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu und verzichtet auf alle Rechte, eine Verlegung des Gerichtsstands zu beantragen oder die Nichteignung des Gerichtsstands geltend zu machen.
    12. Anwaltskosten. Falls der Händler gegen diese Vereinbarung verstößt, erklärt er sich damit einverstanden, dass er alle Kosten, einschließlich Untersuchungskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die Patagonia im Zusammenhang mit der Durchsetzung dieser Vereinbarung, einschließlich der Durchsetzung von Markenrechten, entstehen, trägt, unabhängig davon, ob eine Klage eingereicht wird oder nicht.
    13. Keine Abtretung. Der Händler darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Patagonia keine seiner Rechte abtreten oder seine Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung übertragen. Jede vermeintliche Abtretung oder Übertragung, die einen Verstoß gegen diesen Abschnitt darstellt, ist null und nichtig. Eine Abtretung oder Übertragung entbindet den Händler in keiner Weise von seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Patagonia kann ohne Zustimmung des Händlers seine Rechte abtreten oder seine Verpflichtungen übertragen.
    14. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung oder macht diese Bestimmungen in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder unwirksam.
    15. Sonstige Richtlinien. Patagonia kann Richtlinien aufstellen, die unter anderem die Werbung, den Online-Verkauf und das Marketing sowie andere Aspekte der Beziehung zwischen dem Händler und Patagonia regeln. Vom Händler wird erwartet, dass er sich mit diesen Richtlinien vertraut macht und Kenntnis darüber hat, wie sie beim Verkauf der Produkte durch den Händler anzuwenden sind.
    16. Änderungen und Verzichtserklärungen. Patagonia kann diese Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle darin genannten Anhänge oder Richtlinien, jederzeit durch eine Mitteilung an den Händler ändern. Eine solche Änderung tritt unmittelbar nach Zustellung der Mitteilung in Kraft. Ein Verzicht auf eine Bestimmung zu einem bestimmten Zeitpunkt gilt nicht als dauerhafter Verzicht auf diese Bestimmung oder als Verzicht auf eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung. Das Versäumnis, eine Bestimmung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht.
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